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Generell ist es seit 1993 gesetzlich
vorgeschrieben, dass Kinder bis zum 12.
Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in
Autos nur mit einer entsprechenden
Rückhalteeinrichtung mitgenommen werden
dürfen. Solche Rück-halteeinrichtungen bzw.
Kindersitze sollten eine amtliche
Genehmigung haben. Diese Kindersitze sind
nach der ECE-Regelung Nr. 44 gebaut und
genehmigt. Das Prüfzeichen, ist auf einem
orangefarbenen Etikett an dem Kindersitz
angebracht und entspricht dem folgenden
Muster:
ECE R 44/03
Universal
03101001
Mustermann GmbH
Als geeignet gelten nur solche Kindersitze,
die dem Alter und Gewicht des Kindes
entsprechen. Auch müssen sie für das
jeweilige Fahrzeug zugelassen sein.
Grundsätzlich gilt also, dass der Fahrer
dafür Sorge zu tragen hat das Kind
ausreichend gesichert zu befördern. Dies
gilt auch für gelegentliche
Beförderungsfahrten mit dem Sportverein, den
Verwandten etc. - dort sollte auch eine
geeignete Sicherheitsausrüstung vorhanden
sein. Grundsätzlich ist der Fahrer
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass
die Kinder ordnungsgemäß gesichert sind.
Seit dem 01.07.1998 wird die Mitnahme von
einem Kind ohne jede Sicherung mit einem
Bußgeld von 40,-- EUR (bei mehreren Kindern
von 50,-- EUR) bestraft, dazu kommt der
Eintrag mit einem Punkt im
Verkehrszentral-Register. Vor dem Kauf eines
Kindersitzes sollte man sich durch
verschiedene Testergebnisse informieren und
den Sitz zur Probe im eigenen Fahrzeug
einbauen. Das Kind sollte selbst Probe
sitzen dürfen, damit es sich wohlfühlt. Bei
Fahrzeugen mit Airbag unbedingt die Hinweise
Fahrzeugherstellers beachten und die
Bedienungsanleitung lesen. Bei Babyschalen
sollte das Kind immer angegurtet werden und
der Tragebügel sollte immer eingerastet
sein. Der Kindersitz sollte auch dann
fixiert werden, wenn kein Kind darin sitzt -
sonst könnte er sich bei einem Unfall lösen
und die Insassen verletzen. Den Einbau und
die Handhabung des Kindersitzes sollte man
sich in jedem Fall vor dem Kauf im
Fachgeschäft erklären lassen.
Kindersitze,
die mitwachsen sind eine optimale
Alternative zu herkömmlichen Modellen.
Besonders bei Babyschalen und für
Neugeborene ist eine Sitzverkleinerung
optimal. So schaukelt der Kopf während der
Fahrt nicht bei jeder Kurve hin und her.
Selbst die ganz kleinen sind so optimal
geschützt. Der Ein- und Ausbau sollte
einfach zu handhaben sein. Wenn das Baby
größer wird, stellt man bei den meisten
Modellen einfach die Rückenlehne höher.
Integrierte Kindersitze sind in die
Rücksitzbank von vielen Autos eingebaut. Es
sind herausklappbare Rückhalte-systeme für
Kinder, die der Babyschale entwachsen sind.
Diese eingebauten Kindersitze haben den
Vorteil, dass sie mit dem Fahrzeug verbunden
sind, man kann also auch einmal spontan ein
Kind mitnehmen. Allerdings sind sie nur für
wenige Neuwagenmodelle zu Aufpreisen
erhältlich. |