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Ein
Finanzierungsplan ist eine detaillierte
Aufstellung aller entstehenden Herstellungs-
und Erwerbskosten und der zur Finanzierung
dieser Kosten dienenden Eigen- und
Fremdmittel. Aus der Differenz zwischen den
Gesamtkosten und den in die Finanzierung
einfließenden Eigenmittel ergibt sich der
Kredit- oder Finanzierungsbedarf, bzw. die
Höhe des Darlehens. Die Hypothek (s.
Grundpfandrecht) dient wie die Grundschuld
als Sicherheit für den Darlehensgeber. Durch
die Eintragung einer Hypothek in das
Grundbuch hat der Darlehensgeber das Recht,
seine Forderungen aus dem Erlös einer
Zwangsvollstreckung zu befriedigen. Im
Gegensatz zur Grundschuld muss der
Darlehensgeber bei einer eingetragenen
Hypothek seine Forderungen erst nachweisen.
Dadurch ist die Hypothek weniger flexibel zu
handhaben als eine Grundschuld und wird
deshalb heute auch kaum noch verwendet.
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