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Bei der Kreditvergabe
hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene
Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren. Über Kredite der
Zentralbank können Geschäftsbanken ihren Kunden Kredite erteilen. Dazu
verpfänden die Kreditkunden ihren Bankinstituten in der Regel
Sicherheiten wie Hypotheken auf Grundstücken, Immobilien oder
Wertpapiere. Nach erhalt der Kreditzusage kann der Kreditnehmer bei
seiner Bank aus über ein Guthaben in Buchgeld bis zur Höhe des gewährten
Kredits verfügen. Er kann davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten
von Kunden der gleichen oder einer anderen Bank vornehmen lassen oder
darauf Schecks ausstellen oder sich das Geld als Bargeld auszahlen
lassen. Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht
einerseits eine Forderung (Schuldtitel) der Bank an den Kunden auf
Rückzahlung des Kredits. Sie erscheint als Aktiv-Posten in der Bilanz
der Bank. Auf der anderen Seite entsteht auch eine Forderung des Kunden
an die Bank, die auf die Herausgabe von Bargeld lautet, so genanntes
Buchgeld. Dieses Buchgeld erscheint als Passiv-Posten in der Bilanz. Bei
der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter
anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu
minimieren.
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