Versicherungen als Altersvorsorge!
 

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Versicherungen als Altersvorsorge!


Im Finanz- und Versicherungsbereich gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Produkten, welche oftmals für den Kunden auf den ersten Blick recht kompliziert erscheinen, denn zum Teil ist man als Kunde auch nur sehr grob über die einzelnen Bereiche informiert. Gerade im Bereich der Versicherungen gibt es regelmäßig Neuerungen, die man beim Abschluss eines Vertrages berücksichtigen sollte. Dabei gibt es natürlich hinsichtlich der Komplexität von Versicherungen Unterschiede nach den Versicherungsbereichen.
Während die Schadensversicherungen wie z.B. die Privat-Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung recht einfach zu verstehen sind, geht es bei den Krankenversicherungen oder den Lebensversicherungen manchmal schon sehr „ins Detail“.

Ein momentan sehr aktuelles Thema im Versicherungsbereich ist sicherlich die private Altersvorsorge.
Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich das jetzige Niveau in der Zukunft nicht halten können und alleine ohnehin nicht zur Sicherung des jetzigen Lebensstandards im Rentenalter reichen, wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Die Versicherungen bieten hier hauptsächlich zwei Produkte an, und zwar die Kapitallebensversicherung und die Rentenversicherung. Auch in diesem Bereich gab es vor nicht allzu langer Zeit Neuerungen in steuerlicher Hinsicht, die für alle Kunden wichtige Informationen beinhalten.
Der Hauptunterschied zwischen der Kapitallebensversicherung und der Rentenversicherung ist sicherlich die Tatsache, dass man bei der Kapitallebensversicherung auch eine Absicherung für den Todesfall mit einbezieht, bei der Rentenversicherung hingegen nicht.

 

Diese Tatsache sollte im Grunde auch einer der Hauptkriterien sein, wenn Sie sich als Kunde zwischen den beiden Produkten hinsichtlich der späteren Altersvorsorge entscheiden.

Des Weiteren gibt es, wie bereits erwähnt, nicht zuletzt durch die neuen Regelungen per 1.1.2005 auch in steuerlicher Hinsicht Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten. Während die Kapitalauszahlung bei Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen voll steuerfrei sind, gilt dies für Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen mit Abschluss nach dem 1.1.2005 nicht in vollem Umfang.
Die Situation stellt sich so dar, dass Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor dem 1.1.2005 auch nach diesem Datum von der späteren Auszahlung her nicht steuerpflichtig sind, falls diese mindestens 12 Jahre laufen, mindestens 5 Jahre eingezahlt wurde und der Versicherungsnehmer bei Auszahlung der Versicherung mindestens das 60. Lebensjahr erreicht hat.
Sind die angesprochenen Bedingungen erfüllt, können die Beiträge zur Versicherung zudem als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Kapitalleistungen aus der Versicherung im Todesfall sind übrigens immer steuerfrei.
Wurde die Kapitallebensversicherungen jedoch am 1.1.2005 oder später abgeschlossen, sind unter den gleichen Bedingungen die Erträge nur noch zur Hälfte steuerfrei, bei Nicht-Zutreffen der Voraussetzungen jedoch voll steuerpflichtig.

Bei der Rentenversicherung stellt sich die steuerliche Situation etwas anders da.
Die Beiträge sind hier für Verträge ab 1.1.2005 nur noch dann als „Altersvorsorgeaufwendungen“ mit 64% (im Jahre 2007) absetzbar, wenn außer der Leibrentenzahlung keine weiteren Versicherungsleistungen oder Wahlrecht der Kapitalauszahlung in einer Summe vorhanden sind (Rürup-Rente).
Die späteren Rentenzahlungen aus der privaten Rentenversicherung sind grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Der Ertragsanteil liegt bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren bei 22 Prozent und fällt mit steigendem Alter.
Wählt der Kunde bei der Rentenversicherung allerdings die Auszahlung des Kapitals statt einer Leibrente, sind die Erträge wie bei der Kapitallebensversicherungen zur Hälfte zu versteuern.

Als Fazit kann man dem Kunden aus steuerlicher Hinsicht zwei Tipps hinsichtlich der Altersvorsorge geben, falls er sich für eines der angesprochenen Produkte aus dem Versicherungsbereich entscheidet.
Die Rentenversicherung ist oftmals sinnvoller als die Kapitallebensversicherung, da bei Rentenzahlung nur der Ertragsanteil von 22 Prozent oder weniger versteuert werden muss.
Falls man das Ablaufdatum der Versicherung variabel gestalten kann, sollte man ein späteres Jahr als das 60. Lebensjahr als Versicherungsbeginn wählen, am besten erst per realem Renteneintrittsalter, da das zu versteuernde Einkommen bzw. der persönliche Einkommenssteuersatz eines Rentners geringer ist als eines Arbeitnehmers und daher natürlich auch die Steuerbelastung durch die Versteuerung der Erträge aus den Versicherungen geringer ist.
 

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