|
Im Finanz- und
Versicherungsbereich
gibt es eine Vielzahl
von verschiedenen
Produkten, welche
oftmals für den Kunden
auf den ersten Blick
recht kompliziert
erscheinen, denn zum
Teil ist man als Kunde
auch nur sehr grob über
die einzelnen Bereiche
informiert. Gerade im
Bereich der
Versicherungen gibt es
regelmäßig Neuerungen,
die man beim Abschluss
eines Vertrages
berücksichtigen sollte.
Dabei gibt es natürlich
hinsichtlich der
Komplexität von
Versicherungen
Unterschiede nach den
Versicherungsbereichen.
Während die
Schadensversicherungen
wie z.B. die
Privat-Haftpflichtversicherung
oder die
Hausratversicherung
recht einfach zu
verstehen sind, geht es
bei den
Krankenversicherungen
oder den
Lebensversicherungen
manchmal schon sehr „ins
Detail“.
Ein momentan sehr
aktuelles Thema im
Versicherungsbereich ist
sicherlich die private
Altersvorsorge.
Da die Leistungen aus
der gesetzlichen
Rentenversicherung
voraussichtlich das
jetzige Niveau in der
Zukunft nicht halten
können und alleine
ohnehin nicht zur
Sicherung des jetzigen
Lebensstandards im
Rentenalter reichen,
wird die private
Altersvorsorge immer
wichtiger. Die
Versicherungen bieten
hier hauptsächlich zwei
Produkte an, und zwar
die
Kapitallebensversicherung
und die
Rentenversicherung. Auch
in diesem Bereich gab es
vor nicht allzu langer
Zeit Neuerungen in
steuerlicher Hinsicht,
die für alle Kunden
wichtige Informationen
beinhalten.
Der Hauptunterschied
zwischen der
Kapitallebensversicherung
und der
Rentenversicherung ist
sicherlich die Tatsache,
dass man bei der
Kapitallebensversicherung
auch eine Absicherung
für den Todesfall mit
einbezieht, bei der
Rentenversicherung
hingegen nicht.
Diese Tatsache sollte
im Grunde auch einer der
Hauptkriterien sein,
wenn Sie sich als Kunde
zwischen den beiden
Produkten hinsichtlich
der späteren
Altersvorsorge
entscheiden.
Des Weiteren gibt es,
wie bereits erwähnt,
nicht zuletzt durch die
neuen Regelungen per
1.1.2005 auch in
steuerlicher Hinsicht
Unterschiede zwischen
den beiden
Versicherungsarten.
Während die
Kapitalauszahlung bei
Kapitallebensversicherungen,
die vor dem 1.1.2005
abgeschlossen wurden,
unter bestimmten
Voraussetzungen voll
steuerfrei sind, gilt
dies für
Rentenversicherungen und
Kapitallebensversicherungen
mit Abschluss nach dem
1.1.2005 nicht in vollem
Umfang.
Die Situation stellt
sich so dar, dass
Kapitallebensversicherungen
mit Abschluss vor dem
1.1.2005 auch nach
diesem Datum von der
späteren Auszahlung her
nicht steuerpflichtig
sind, falls diese
mindestens 12 Jahre
laufen, mindestens 5
Jahre eingezahlt wurde
und der
Versicherungsnehmer bei
Auszahlung der
Versicherung mindestens
das 60. Lebensjahr
erreicht hat.
Sind die angesprochenen
Bedingungen erfüllt,
können die Beiträge zur
Versicherung zudem als
Sonderausgaben abgesetzt
werden.
Kapitalleistungen aus
der Versicherung im
Todesfall sind übrigens
immer steuerfrei.
Wurde die
Kapitallebensversicherungen
jedoch am 1.1.2005 oder
später abgeschlossen,
sind unter den gleichen
Bedingungen die Erträge
nur noch zur Hälfte
steuerfrei, bei
Nicht-Zutreffen der
Voraussetzungen jedoch
voll steuerpflichtig.
Bei der
Rentenversicherung
stellt sich die
steuerliche Situation
etwas anders da.
Die Beiträge sind hier
für Verträge ab 1.1.2005
nur noch dann als
„Altersvorsorgeaufwendungen“
mit 64% (im Jahre 2007)
absetzbar, wenn außer
der Leibrentenzahlung
keine weiteren
Versicherungsleistungen
oder Wahlrecht der
Kapitalauszahlung in
einer Summe vorhanden
sind (Rürup-Rente).
Die späteren
Rentenzahlungen aus der
privaten
Rentenversicherung sind
grundsätzlich mit dem
Ertragsanteil zu
versteuern.
Der Ertragsanteil liegt
bei einem Eintrittsalter
von 60 Jahren bei 22
Prozent und fällt mit
steigendem Alter.
Wählt der Kunde bei der
Rentenversicherung
allerdings die
Auszahlung des Kapitals
statt einer Leibrente,
sind die Erträge wie bei
der
Kapitallebensversicherungen
zur Hälfte zu
versteuern.
Als Fazit kann man dem
Kunden aus steuerlicher
Hinsicht zwei Tipps
hinsichtlich der
Altersvorsorge geben,
falls er sich für eines
der angesprochenen
Produkte aus dem
Versicherungsbereich
entscheidet.
Die Rentenversicherung
ist oftmals sinnvoller
als die
Kapitallebensversicherung,
da bei Rentenzahlung nur
der Ertragsanteil von 22
Prozent oder weniger
versteuert werden muss.
Falls man das
Ablaufdatum der
Versicherung variabel
gestalten kann, sollte
man ein späteres Jahr
als das 60. Lebensjahr
als Versicherungsbeginn
wählen, am besten erst
per realem
Renteneintrittsalter, da
das zu versteuernde
Einkommen bzw. der
persönliche
Einkommenssteuersatz
eines Rentners geringer
ist als eines
Arbeitnehmers und daher
natürlich auch die
Steuerbelastung durch
die Versteuerung der
Erträge aus den
Versicherungen geringer
ist.
|